September 24th, 2013 by Bianca



Wer häufig mit dem Flugzeug unterwegs ist, weiß: Flugverspätungen sind keine Seltenheit. Sie sind zwar ärgerlich, aber immerhin steht den Passagieren nach EU-Recht unter gewissen Bedingungen ein finanzieller Ausgleich zu. Doch nicht immer sind die Fluggesellschaften willig, diese Entschädigungssummen von bis zu 600 Euro zu zahlen. In diesem Fall können Dienstleister aus dem Internet wie Flightright für geschädigte Passagiere eine Hilfe sein.

Bisher gilt nach EU-Recht: Muss ein Passagier mehr als drei Stunden auf seinen Flug warten oder wird dieser sogar annuliert, steht ihm eine Entschädigung zu. Je nach Länge der Flugstrecke und der Verspätungsdauer können dies bis zu 600 Euro sein. So weit so gut. Dass jemand zu diesem Anrecht kommt, ist jedoch gar nicht so häufig. Denn viele Fluggäste wissen gar nichts von ihren Rechten. Oder aber wenn sie es wissen, lassen sie sich oft zu schnell von den Fluggesellschaften abwimmeln. Der Weg zum Anwalt wird dabei aus Angst vor den anfallenden Kosten gar nicht erst gegangen.

Hilfe in diesen Fällen bekommen geplagte Passagiere allerdings heutzutage von Dienstleistern aus dem Internet. So hilt beispielsweise die Firma Flightright Flugreisenden dabei, ihre Ansprüche, die durch Flugverspätungen entstanden sind, gegenüber den Fluglinien auch geltend zu machen. Auch bei Flugausfällen oder Überbuchen steht das Unternehmen seinen Kunden zur Seite und unterstützt dabei, die Entschädigungen bei den Fluglinien einzufordern.

Das Bedienen der Dienste, die Flighright seinen Kunden in diesen Fällen zur Verfügung stellt, ist einfach. In eine Suchmaske des sogenannten Entschädigungsrechners geben Kunden die Flugnummer sowie das Datum ihres ursprünglich geplanten Flugs ein. Anhand dieses Rechners wird dann eine Ersteinschätzung darüber ermittelt, wie hoch die Entschädigungssumme sein könnte.

Erst im nächsten Schritt müssen sich Nutzer dieses Dienstes entscheiden, ob die ihr Recht auf Entschädigung an Flightright abtreten. Wenn ja, leitet der Dienstleister alle notwendigen Maßnahmen ein, um das Geld von den Airlines einzufordern. Sollte es zum Erfolgsfall kommen, behält das Unternehmen eine Prämie in Höhe von 25 Prozent der Entschädigungssumme plus Mehrwertsteuer ein. Sollte die Entschädigung der Airline endgültig abgelehnt werden, trägt der Kunde dafür keine Kosten. (Bild: © Petra Schmidt/pixelio.de)





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