März 31st, 2012 by Laura



Bei den meisten Reiseveranstaltern wird davon ausgegangen, dass der Kunde versteht, was unter den Begriffen Halbpension (abgekürzt HP), Vollpension (abgekürzt VP) und All Inclusive (abgekürzt AI) zu verstehen ist. Hier ist noch mal eine kurze Übersicht:

Vollpension schließt drei Mahlzeiten am Tag ein: Frühstück, Mittag und Abendbrot. Getränke sind meistens nicht enthalten, vor allem nicht beim Mittag und Abendbrot. Zum Frühstück ist häufig der Kaffee, Tee oder ein Saft inbegriffen, dies muss aber nicht sein. Bei der Halbpension gilt das gleiche, diese beinhaltet allerdings nur zwei Mahlzeiten, das Frühstück und Abendbrot.

Wer eine Reise mit All Inclusive bucht, sollte sich den Inhalt der Leistung genauer anschauen, vor allem wenn verschiedene Hotels zur Auswahl stehen. Bei All Inclusive werden ebenfalls Getränke zu den Mahlzeiten serviert, auch alle ortsüblichen alkoholischen Getränke.

Von All Inclusive gibt es Abwandlungen, wie zum Beispiel „All Inclusive soft“ – ohne alkoholische Getränke. Dann gibt es außerdem noch All Inclusive Plus, wobei Kaffee und Kuchen am Nachmittag, die Verpflegung am (hoteleigenen) Strand, Cocktails sowie weitere Zusatzmahlzeiten und Getränke enthalten sein können. Eine einheitliche Definition gibt es nicht, es muss auf die jeweilige Beschreibung geachtet werden.





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