Oktober 20th, 2011 by Johannes



Das Nachtflugverbot für den Flughafen Berlin Schönefeld wird nicht ausgeweitet. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche entschied, dürfen auf dem künftigen Hauptstadtflughafen auch in Zukunft bis Mitternacht Maschinen landen.

Das Gericht wies damit die Klagen der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie von rund 40 Anwohner gegen den sogenannten Planergänzungsbeschluss für den Flughafen zurück. Diese wollten bewirken, dass das Nachtflugverbot auf dem Flughafen Berlin Schönefeld auch auf die sogenannten Randzeiten von 22.00 bis 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr ausgedehnt wird.

Rüdiger Rubel, Vorsitzender Richter des 4. Senats, führte als Begründung für seine Entscheidung an, dass der Lärmschutz der betroffenen Anwohner von der Planungsbehörde ins ausreichendem Maße berücksichtigt worden sei. Dabei sei eine fehlerfreie Abwägung der wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers und des Lärmschutzbedürfnisses der Anwohner erfolgt, die auch im Nachhinein nicht zu beanstanden ist.

In die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist dabei auch die Funktion des Flughafens Schönefeld und dessen Bedeutung für das nationale und internationale Luftverkehrsnetz eingeflossen. So müssen laut Rubel für die Erreichbarkeit Berlins höhere Ansprüche angelegt werden als für kleinere Flughäfen, bei denen ein ausgeweitetes Nachtflugverbot besteht.





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